Förderung der Eingliederung
VEBO Aufgaben:
Vielseitige
Sozialdienstleisterin
Die Statuten umreissen es klar: «Der Zweck
der VEBO Genossenschaft ist die Förderung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in unsere Gesellschaft». Die VEBO nimmt ihre vielfältigen sozialen Aufgaben in den folgenden fünf Produktbereichen wahr: Integrationsmassnahmen, Berufliche Massnahmen, Geschützte Arbeitsplätze, Wohnen, Tagesstätten
Integrationsmassnahmen der IV
Im Rahmen der 5. IV-Revision traten im Januar 2008 verschiedene Änderungen und Ergänzungen bei den Eingliederungsmassnahmen in Kraft. Diese neuen Integrationsmassnahmen der IV erfassen insbesondere die stark
zunehmende Gruppe von psychisch kranken Personen und beruflich unqualifizierten Versicherten. Die beiden Grundpfeiler sind die
sozialberufliche Rehabilitation und Beschäftigungsmassnahmen.
Folgende Massnahmen dienen zur Vorbereitung für berufliche Massnahmen mit dem Ziel, Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren:
- Belastbarkeitstraining
- Aufbautraining
- Arbeit zur Zeitüberbrückung
- WISA wirtschaftsnahe Integration mit
Support am Arbeitsplatz
Eine verstärkte Mitwirkungspflicht der Betroffenen ist bei dieser Vorstufe zu den eigentlichen Beruflichen Massnahmen explizit vorgeschrieben. Trotzdem setzt die erfolgreiche Umsetzung eine intensive Betreuung und Begleitung der betroffenen Personen voraus, z.B.
- therap. Massnahmen, Frührehabilitation
- Auffrischung von Schulkenntnissen
- Gewöhnung an den Arbeitsprozess
- Einüben sozialer Grundelemente
- Stabilisierung der Persönlichkeit
- intensive Arbeitsvermittlung
- Beschäftigungsprogramme, Tagesstruktur
Die VEBO ist auf diese neuen Herausforderungen bestens vorbereitet und unterstützt die IV-Stellen gezielt.
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